Statement Stephan Ziehms

Die Bebauung von Brühl 3 soll nach §13b des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Der wurde 2017 in der Folge der Flüchtlingskrise eingeführt, um schnell kostengünstigen Wohnraum schaffen können. Inzwischen wird dieses „vereinfachte Verfahren“ überall in Deutschland in großem Stil jedoch benutzt, um Neubaugebiete auszuweisen, bevorzugt für Einfamilienhäuser.

Konkret bedeutet das: Es sind keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Umweltverbände wie NABU und BUND kritisieren, dass dieses Verfahren zu einem ungebremsten Flächenverbrauch auf der grünen Wiese führt, allerdings ohne günstigen Wohnraum zu schaffen und unter Vernachlässigung des Artenschutzes.

Wir appellieren an den Gemeinderat, hier nicht nach diesem Paragraph 13b zu planen. So wollen wir das nicht!